In der 14. Führerscheingesetznovelle, die am 30. Juli 2011 in Kraft trag, wurde unter anderm folgende Änderung beschlossen, die für die Land- und Forstwirtschaft von besonderem Interesse ist:
Nach §14 Abs. 2 Führerscheingesetz war es bisher möglich, Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen in einem Umkreis von 10km um den Standort des Fahrzeuges (Betriebes) ohne Mitnahme des Führerscheines zu lenken.
Mit dieser Novelle ist die Ausnahme gefallen, das heißt der amtliche Führerschein ist bei jeder Fahrt mitzunehmen. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird von der Exekutive bereits kontrolliert.
(Quelle: DER BAUER, Ausgabe vom 7. September 2011)